DFWR/VDS-Pressemitteilung vom 24.02.2006
Österreichische Sägeindustrie lehnt Anwendung der Rahmenvereinbarung zur Werksvermessung ab - DFWR und VDS bestehen auf Gleichheit der Bedingungen für die Maßermittlung
Die Anwendbarkeit der deutschen Rahmenvereinbarung zur Werksvermessung auf Rundholzverkäufe nach Österreich stand im Mittelpunkt eines Treffens zwischen Vertretern des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) und des Verbandes der Säge- und Holzindustrie (VDS) mit Repräsentanten der österreichischen Sägeindustrie am 14.02.2006 in Frankfurt.
DFWR und VDS halten die vor einem Jahr gemeinsam geschaffene Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz für eine Grundlage, die auch bei grenzüberschreitender Anwendung eine wettbewerbsneutrale Ermittlung der Volumina ermöglicht. Mit Blick auf den umfangreichen Export hält es die deutsche Forst- und Holzwirtschaft für erforderlich, dass auch im Ausland die Möglichkeit besteht Holz nach den Konventionen dieser Vereinbarung vermessen zu können.
Die österreichische Seite betrachtet die Einführung der Vereinbarung mit großer Skepsis. Neben grundsätzlichen handelsrechtlichen Bedenken werden insbesondere im Zusammenhang mit dem österreichischen Eichgesetz Umsetzungsprobleme gesehen, da das Eichrecht nicht mit der deutschen Rahmenvereinbarung kompatibel sei. Die österreichische Seite plädiert daher weiterhin für einen preislichen Ausgleich der Maßunterschiede.
DFWR und VDS stimmen darin überein, dass einheitliche Vermessungsusancen eine wesentliche Voraussetzung dafür sind, dass Holzpreise auch bei grenzüberschreitenden Warenströmen vergleichbar bleiben. Beide Verbände bauen darauf, dass die Umsetzung der Rahmenvereinbarung mit diesem Ziel fortgeführt werden muss und halten die praktischen und rechtlichen Probleme einer grenzüberschreitenden Anwendung der Rahmenvereinbarung für überwindbar.
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